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AGBs

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR REISEVERMITTLUNGSLEISTUNGEN
der Firma SCCE GmbH & Co KG

1.1. Für die Vermittlung von Reisen durch SCCE GmbH & Co KG gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und SCCE GmbH & Co KG. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Vermieter der Ferienwohnungen, Ferienhäuser) ist SCCE GmbH & Co KG ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von SCCE GmbH & Co KG. Generell sind die Kosten für Endreinigung und Kurtaxe (insofern diese anfallen), Strom und Wasserverbrauch (falls seperat vom Vermieter berechnet) nicht im angegebenen Verkaufspreis enthalten.

1.2. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Sofern für gewählte Preise, Waren oder Dienstleistungen besondere Regelungen oder Einschränkungen gelten, wird der Kunde vor der Buchung / vor dem Kauf auf diese gesondert hingewiesen.

1.3. In den Ausnahmefällen, in denen SCCE GmbH & Co KG Reisen in eigener Verantwortung veranstaltet, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen SCCE GmbH & Co KG und dem Kunden nach den SCCE GmbH & Co KG Reiseveranstalterbedingungen sowie den §§ 651 a) ff. BGB. Der Kunde wird auf diese vor der Buchung gesondert hingewiesen.

2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Online-Buchung) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie SCCE GmbH & Co KG verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit dem Kunden und eines Leistungsträgers.
2.2. Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern SCCE GmbH & Co KG dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. SCCE GmbH & Co KG wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.3. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Rechnung und später die Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und SCCE GmbH & Co KG ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Zahlungen/Reiseunterlagen
3.1. Der Reisepreis ist direkt an den Reisevermittler spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang zu leisten.
3.2. Die Zahlung kann grundsätzlich per Überweisung und Barzahlung erfolgen.
3.3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann SCCE GmbH & Co KG die angemeldeten Reisen zu Lasten des Kunden kostenpflichtig stornieren. Die Stornogebühren bemessen sich entsprechend den Regelungen unter 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.4. SCCE GmbH & Co KG erfüllt seine Vermittlungsleistung grundsätzlich mit dem Bereitstellen der Reiseunterlagen beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen von SCCE GmbH & Co KG. Werden die Dokumente von SCCE GmbH & Co KG an den Kunden versendet, so trägt der Kunde die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn SCCE GmbH & Co KG die Kosten der Versendung selbst trägt. Die kompletten Reiseunterlagen (schriftliche Buchungsbestätigung, Adresse der Wohnung, wichtige Infos zur Ferienwohnung und Info zum Skigebiet) stehen nach Zahlung des gesamten Reisepreises dem Kunden zur Verfügung. Der Versand der Unterlagen erfolgt spätestens am 14.Dezember. Ber späteren Buchungen kann die Zusendung auch kurzfrisitg per Email erfolgen.
3.5. SCCE GmbH & Co KG behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25,00 Euro zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

4. Rücktritt
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Im Falle des Rücktritts kann SCCE GmbH & Co KG bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. Dem Reisevermittler stehen grundsätzlich neben den Stornogebühren des Leistungsträgers e ine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-- pro stornierte Person zu.

5. Leistungs- und Preisänderung
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von SCCE GmbH & Co KG oder dem Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2. Die im Internet enthaltenen Angaben sind für SCCE GmbH & Co KG grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. SCCE GmbH & Co KG behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
5.3. SCCE GmbH & Co KG behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse oder im Falle der Änderung für Abgaben (z.B. MwSt für Ferienhausbenutzung) in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. SCCE GmbH & Co KG informiert den Reisenden in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig.
5.4. Falls Preiserhöhungen 10% übersteigen oder wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert werden, kann der Reisende ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn SCCE GmbH & Co KG in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung gegenüber SCCE GmbH & Co KG geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Haftung
6.1. Grundsätzlich ist SCCE GmbH & Co KG ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Leistungsträgers. In diesen Fällen haftet SCCE GmbH & Co KG nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen.
6.2. Tritt SCCE GmbH & Co KG als Reisevermittler auf, ist SCCE GmbH & Co KG bei den einzelnen Angaben zu den Reisen auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden. SCCE GmbH & Co KG hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. SCCE GmbH & Co KG gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
6.3. SCCE GmbH & Co KG haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. SCCE GmbH & Co KG haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von SCCE GmbH & Co KG im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von SCCE GmbH & Co KG bleibt hiervon unberührt. SCCE GmbH & Co KG haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.
6.4. Kommt es vorort zu Sachbeschädigungen durch den Mieter, trägt dieser die alleinige Verantwortung gegenüber dem Vermieter. SCCE GmbH & Co KG bleibt von dieser Verantwortung unberührt.

7. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
7.1. Jeder Kunde/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
7.2. Bei Hinweisen auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen wird angenommen, dass die Kunden deutsche Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wendet sich der Kunde selbstständig direkt an die für ihn zuständige Botschaft oder das Konsulat. Da SCCE GmbH & Co KG hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Leistungsträger oder Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen sich jederzeit ändern können, gibt SCCE GmbH & Co KG keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von SCCE GmbH & Co KG ist insoweit ausgeschlossen.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

10. Vertragspartner:
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Falk Schaffrath
SCCE GmbH & Co KG
Bramschstrasse 2
01159 Dresden


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